Vereinschronik

Der erste Tag des Schützenvereins Rieden geht auf das Jahr 1904 zurück. Am 13. November 1904 wurde der Verein als Zimmerstutzen-Gesellschaft Rieden gegründet.

Erster Vorstand wurde der Eisenbahnbedienstete Herr Noichel vom Bahnhof Pforzen. Erster Schützenmeister war Stationskommandant Herr Georg Schretzenmeier und zweiter Schützenmeister war der Gutsbesitzersohn Herr Josef Rid.

In den folgenden Statuten der Schützengesellschaft wurde unter anderem auch der Beitrag von 20 Pfennigen im Monat sowie eine Aufnahmegebühr von 50 Pfennigen festgelegt.
 
Statuten der Zimmerstutzen-Schützengesellschaft Rieden (Auszug)

§1

Der Zimmerstutzen-Schützenverein in Rieden bildet einen gesellschaftlichen Verein, dessen Zweck gesellschaftliche Unterhaltung durch Übung im Scheibenschießen ist. 

§2

Die Mitglieder teilen sich in ordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können werden unbescholtene Schützen und Schützenfreunde, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zu Ehrenmitgliedern ernennt der Verein durch Generalversammlungsbeschluss solche Personen, welche sich um den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben. 

§3

Wer als ordentliches Mitglied aufgenommen werden will, hat sich beim Vorstand entweder persönlich anzumelden oder sich durch ein ordentliches Mitglied in Vorschlag bringen zu lassen. Allenfallsige Einwendungen gegen die Aufnahme sind bei einem Ausschussmitglied anzubringen. Über Auf- und Nichtaufnahme entscheidet der Ausschuss, ohne dass er für seinen Beschluss verantwortlich gemacht werden könnte. Der Beschluss des Ausschusses wird dem Angemeldeten schriftlich oder mündlich bekanntgegeben, bei Nichtaufnahme mit der Bemerkung, dass nach Jahresfrist neuerliche Anmeldung zulässig ist.

§4 

Jedes neu aufgenommene Mitglied hat 50 Pfennig Aufnahmegebühr und 20 Pfennig Monatsbeitrag zu entrichten und es müssen die Monatsbeiträge pränumerando bezahlt werden. Wiedereintretende Mitglieder, welche wegen Wohnortsveränderung ausgetreten waren, haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten, müssen sich jedoch über ihre frühere Vereinszugehörigkeit ausweisen. Ehrenmitglieder sind von Gebühren und Monatsbeiträgen befreit.